Hinweisgebersystem der Blomberger Holzindustrie GmbH und eventuell verbundener Unternehmen.
Königswinkel 2-6 - D-32825 Blomberg
Sie wollen einen Hinweis entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben?
Wichtiger Hinweis vorab:
Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.
Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten.
Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.
Dies ist kein Notfalldienst. Bitte wenden Sie sich bei unmittelbar bestehender Gefahr an die zuständigen Behörden (z. B. die Polizei)!
Ihr Hinweis wird vertraulich bearbeitet und innerhalb von drei Monaten wird Ihnen eine Antwort bereitgestellt.
Hier können Sie mit Ihrer Fall-ID und Ihrem Passwort Ihren schon gemeldeten Fall und eine evtl. Antwort aufrufen.
Mehr Informationen zu diesem Hinweisgebersystem...
Über dieses Hinweisgebersystem können Beschäftigte, Geschäftspartner und außenstehende Dritte einen Verstoß gegen Gesetze oder Compliance-Richtlinien melden, der vom Unternehmen oder seinen Mitarbeitenden zu verantworten ist. Zu nennen sind hier insbesondere Verstöße gegen die Einhaltung der Menschenrechte, gegen umweltbezogene oder arbeitsrechtliche Pflichten, Antikorruptions- oder Geldwäschegesetze. Auch einen entsprechenden Verstoß bei einem der dieses Unternehmen mit Waren oder Dienstleistungen beliefernden Unternehmen können Sie über dieses Hinweisgebersystem melden. Bitte bedenken Sie dabei, dass ein Hinweis Folgen für Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere Betroffene haben kann. Geben Sie Ihren Hinweis darum mit größter Sorgfalt ab und übermitteln nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen sagen können, dass sie zutreffend sind.
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Vergeben und merken Sie sich das von Ihnen selbst gewählte, ausreichend lange Passwort, um zusammen mit der Fall-ID die Antwort abrufen zu können. Ihr Passwort wird verschlüsselt gespeichert und kann NICHT zurückgesetzt oder anders ermittelt werden.
Schreiben Sie Ihre Fallbeschreibung in eigenen Worten. Sie können außerdem eine Datei, z.B. ein Foto, als Anhang übermitteln. Denken Sie bitte daran, dass übermittelte Dateien eventuell weitere Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen können. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, gewährleistet das Verfahren ausreichend technischen Schutz Ihrer Anonymität. Die bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt und wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Hinweis interessiert sind.
Sofern Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten angeben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Angaben an das Unternehmen weitergegeben werden.
Falls Sie anonym bleiben möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zum Hergang oder Tätern/Täterinnen.
- Geben Sie keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser (unten oder oben rechts oder in der Adresszeile).
Die Inanspruchnahme dieses Hinweisgebersystems ist für Sie als Hinweisgeber kostenfrei.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den unten verlinkten Datenschutzerklärungen.
Hier können Sie einen Hinweis geben.
Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus.
Sie können einen Hinweis anonym geben und, wenn Sie sich die Fall-ID und Ihr Passwort merken, hierzu die Antwort später abrufen.
Ihr Passwort wird verschlüsselt gespeichert und kann NICHT zurückgesetzt werden oder anders ermittelt werden!
Falls Sie anonym bleiben möchten, schützt Sie das hier verwendete Verfahren technisch.
Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie bei der Eingabe Ihres Hinweises folgende Punkte:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zum Hergang oder evtl. Tätern und Täterinnen.
- Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser (unten oder oben rechts).
Alternativ zu diesem Formular können Sie uns auch per Telefon oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis geben. Ergänzend zu der hier möglichen Meldung über uns als interne Meldestelle sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes
Bitte beachten Sie entsprechend §33 und §38 HinSchG. Insoweit verpflichtet sich das Unternehmen gegen Beschwerdeführer keine Vergeltungsmaßnahmen vorzunehmen.
Beschäftigungsgeber:
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